BEGRIFFLICHKEITEN IM ÜBERBLICK
WAS SIND ABWASSERKANÄLE, HAUSANSCHLÜSSE, GRUNDLEITUNGEN?
Wenn man sich mit der Thematik der Grundstücksentwässerung beschäftigt, tauchen immer wieder die Fachbegriffe Abwasserkanäle, Hausanschlüsse und Grundleitungen auf.
Bei Abwasserkanälen wird grundsätzlich unterschieden zwischen der öffentlichen Kanalisation und privaten Grundstücksentwässerungsleitungen. Grundstücksentwässerungsleitungen führen das auf dem jeweiligen Grundstück anfallende häusliche Schmutz- und auch Niederschlagswasser dem öffentlichen Kanalnetz zu.
Das im und am Haus anfallende Abwasser wird über den Hausanschluss zum öffentlichen Kanal abgeleitet. Der Hausanschluss besteht in der Regel aus den Grundleitungen. Grundleitungen sind im Erdreich oder in der Grundplatte des Hauses unzugänglich verlegte Leitungen auf privatem Grundstück, die das Abwasser dem Anschlusskanal in der Straße zuführen. Der Anschlusskanal besteht aus dem öffentlichen Anschlusskanal (vom städtischen Abwasserkanal bis zur Grundstücksgrenze) und der anschließenden privaten Hausanschlussleitung von der Grundstücksgrenze
bis zum Haus.
Grundleitungen und Anschlussleitungen innerhalb des privaten Grundstücks sind generell vom Grundstückseigentümer zu bauen, zu warten und instand zu halten.

Abbildung: Querschnitt einer Grundstücksentwässerungsanlage
01 – Niederschlagswasser- Fallleitungen, privat 07 – Schmutzwasser-Grundleitungen, privat
02 – Niederschlagswasser-Grundleitungen, privat 08 – Schmutzwasser-Kontrollschacht, privat
03 – Niederschlagswasser-Kontrollschacht, privat 09 – Schmutzwasser-Anschlusskanal, öffentlich
04 – Niederschlagswasser-Anschlusskanal, öffentlich 10 – Schmutzwasser-Hauptkanal, öffentlich
05 – Niederschlagswasser-Hauptkanal, öffentlich 11 – Grundstücksgrenze
06 – Schmutzwasser-Fallleitungen, privat
Auszug aus der Informationsbroschüre DIN 1986-30, Werk: „Ausführliche Informationen zur „Bestands- und Zustandserfassung der Grundstücksentwässerungsanlagen“ DIN 1986 Teil 30“, Seite 4 von 22, vom Januar 2010.